IBA-Verhaltenskodex IBAKOREA-Verhaltenskodex


Oft imitiert, nie erreicht (gegründet 1957)

Internationales Ausbildungsinstitut für Strafverfolgungsbehörden (ILETA)

Verhaltenskodex der Internationalen Organisation für Normung


Gegründet: 1957 – Paris, Frankreich (Lucien Ott) → London, England / Dublin, Irland → Hauptsitz Bologna, Italien


1. Als Mitglied der International Bodyguard Association (IBA) erkenne ich an, dass es meine Verantwortung ist, die berufliche Weiterentwicklung von mir selbst und allen Männern und Frauen im Personenschutzberuf zu fördern.


2. Ich werde bei der Ausübung meiner Aufgaben stets ein Höchstmaß an Integrität und beruflicher Wettbewerbsfähigkeit wahren und mein Bestes tun, um die mir übertragenen Aufgaben zu erfüllen.


3. Ich werde mich nicht an unethischen oder illegalen Handlungen beteiligen oder Handlungen vornehmen, die meine Pflichten gefährden könnten. Ich werde auch keine Drogen oder Stimulanzien konsumieren, die mein Urteilsvermögen oder meine Fähigkeit zur Erfüllung meiner Aufgaben beeinträchtigen könnten.


4. Ich bin stets aufgeschlossen und bestrebt, Wissen und Informationen zu erwerben, um neue Methoden und Systeme zu entdecken.


5. Ich werde in all meinen Beziehungen ehrlich handeln, auch gegenüber meinen Schutzbefohlenen, Kollegen im Bodyguard-Bereich, Mitgliedern und Managern des Verbandes sowie Geschäftspartnern, und die von unserem Gründer Lucien-Victor Ott festgelegten Standards einhalten.


6. Ich nehme zur Kenntnis, dass mir ein großes Maß an Vertrauen und Verantwortung übertragen wurde, und ich widme mich der Weiterentwicklung des Sicherheitsberufs und den Menschen, die ich zu schützen habe.


7. Ich bestätige, dass ich Mitglied einer wahrhaft einzigartigen internationalen Organisation bin und werde Feindseligkeit oder Diskriminierung gegenüber irgendeinem Mitglied aufgrund von Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht oder religiöser Überzeugung nicht dulden.


8. Ich werde mich gegenüber dem Schulleiter, potenziellen Arbeitgebern, IBA-Partnern weltweit und anderen Mitgliedern stets wahrheitsgemäß darstellen und meine Fähigkeiten oder meinen Status nicht falsch darstellen.


9. Ich werde mich ohne die schriftliche Genehmigung des IBA-Präsidenten weder als Ausbilder noch als offizielles IBA-Mitglied ausgeben, noch werde ich anderen Sicherheitstechniken beibringen.


10. Abschließend möchte ich betonen, dass ich mich verpflichtet habe, in allen Bereichen der Sicherheitsarbeit höchste Standards zu erreichen.